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Mitsprache ist uns wichtig.
Nach dem Heimgesetz, dem alle Einrichtungen der stationären Altenhilfe unterliegen, „wird die Mitwirkung der Heimbewohner und -bewohnerinnen gefordert.“ Hierzu ist ein Heimbeirat, der von den Bewohner(inne)n als Interessenvertretung gewählt wird, verpflichtend. Ist dies nicht möglich, werden von der zuständigen Behörde und der Einrichtungsleitung ehrenamtliche Heimfürsprecher bestellt, die die Aufgaben des Heimbeirats übernehmen. Bewohner(inne)n sowie deren gesetzlichen Vertreter können der Behörde Vorschläge zur Auswahl des Heimfürsprechers unterbreiten. Für die Apartments und die Wohnbereiche des Altenzentrums Heilsberg wird von den Bewohner(inne)n ein Heimbeirat gewählt. Für den Pflegebereich gibt es zwei Heimfürsprecher.
Aufgabe des Heimbeirats.
Die 5 Mitglieder des Heimbeirates vertreten die Interessen und Belange der Bewohner/-innen (§10HeimG.) In den Heimbeirat können nach der neuen Heimmitwirkungsverordnung auch Personen, die, wie zum Beispiel Angehörige, Betreuerinnen oder Vertreterinnen von örtlichen Seniorenvertretungen, nicht im Heim wohnen, gewählt werden (§3 Abs. 2 Heimmitwirkungsverordnung). Die Wahl des Heimbeirates findet alle zwei Jahre statt.
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