Altenzentrum Heilsberg  •  Pestalozzistraße 10  •  61118 Bad Vilbel  •  schnitzler@altenzentrum-heilsberg.de

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Mitsprache ist uns wichtig.

Nach dem Heimgesetz, dem alle Einrichtungen der stationären Altenhilfe unterliegen, „wird die Mitwirkung der Heimbewohner und -bewohnerinnen gefordert.“ Hierzu ist ein Heimbeirat, der von den Bewohner(inne)n als Interessenvertretung gewählt wird, verpflichtend. Ist dies nicht möglich, werden von der zuständigen Behörde und der Einrichtungsleitung ehrenamt­liche Heimfürsprecher bestellt, die die Aufgaben des Heimbeirats übernehmen. Bewohner(inne)n sowie deren gesetzlichen Vertreter können der Behörde Vorschläge zur Auswahl des Heimfürsprechers unterbreiten. Unsere Heimfürsprecherin Inge Biermann. Unser Heimfürsprecher Herr Biermann. Für die Apartments und die Wohnbereiche des Altenzentrums Heilsberg wird von den Bewohner(inne)n ein Heimbeirat gewählt. Für den Pflege­bereich gibt es zwei Heimfürsprecher.

Aufgabe des Heimbeirats.

Die 5 Mitglieder des Heimbeirates vertreten die Interessen und Belange der Bewohner/-innen (§10HeimG.) In den Heimbeirat können nach der neuen Heimmitwirkungs­verordnung auch Personen, die, wie zum Beispiel Angehörige, Betreuerinnen oder Vertrete­rinnen von örtlichen Seniorenvertretungen, nicht im Heim wohnen, gewählt werden (§3 Abs. 2 Heim­mitwirkungsverordnung). Die Wahl des Heimbeirates findet alle zwei Jahre statt.

 

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