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Urlaubs- und Verhinderungspflege

Die Urlaubs-/Verhinderungspflege ermöglicht dem pflegenden Angehörigen eine Entlastung, wenn sie zum Beispiel durch Urlaub, Kur oder Krankheit für einen kurzen Zeitraum nicht in der Lage sind, ihren Angehörigen selbst zu betreuen. Das Ziel der Urlaubs-/Verhinderungspflege ist es (wie bei der Kurzzeitpflege), in der familiären Pflegesituation Freiräume zu schaffen und die Angehörigen bei den meist schwierigen und verantwortungsvollen Aufgaben zu entlasten.

Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten. Für bis zu vier Wochen im Jahr ist eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden selbst getragen.

Sie haben Interesse?

Weitere Informationen zum Entgelt sowie Broschüren und Formulare finden Sie bei unseren Infomaterialien.

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